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Übersetzung des Talmud Yerushalmi

II. Seder Moed. Traktat 7: Rosh ha-Shana - Neujahr, Übersetzung des Talmud Yerushalmi II/BD II/7
ISBN/EAN: 9783161473098
Umbreit-Nr.: 295236

Sprache: Deutsch
Umfang: XXVIII, 186 S.
Format in cm:
Einband: Leinen

Erschienen am 25.01.2000
€ 114,00
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  • Zusatztext
    • Andreas Lehnardt legt eine kommentierende Übersetzung des Traktates Rosh ha-Shana (Neujahr) des Jerusalemer Talmud vor. Das Traktat Rosh ha-Shana ist das 7. Traktat der zweiten Ordnung, 'Moed' (Feste). Es behandelt wie das gleichnamige Traktat der Mischna das Fest, das in der Tora "Shabbaton zikkaron terua" ('Ruhetag, Gedächtnis, [Shofar-] Blasens'; Lev 23,24) und "Yom terua" (' Tag des [Shofar-] Blasens'; Num 29,1) genannt wird. Wie die Mischna behandelt die Gemara vor allem zwei Themenkomplexe. In den ersten beiden Kapiteln geht es um die vier Jahresanfänge im Nisan, Elul, Tishri und Shevat sowie die Bezeugung und Heiligung des neuen Mondes, da das Neujahresfest ein Neumondfest ist. In den beiden abschließenden Kapiteln wird das Blasen des Shofar-Horns, die Vorschriften über das Shofar, die liturgisch Verwendung des Shofar im Gottesdienst des Neihjahrsfestes und die besonderen Segenssprüche (Malkhiyyot, Zikhronot, Shofarot) beschrieben. Diese werden zusammen mit dem Shofar-Blasen dem Achtzehn-Bitten-Gebet des Musaf-Gottesdienstes hinzugefügt. Die Übersetzung basiert auf der Edition Krotoszyn 1865/66. Andreas Lehnardt berücksichtigt auch die in der Synopse zum Talmud Yerushalmi edierten Handschriften und Drucke sowie einige indirekte Textzeugen. In dem ausführlichen Kommentar erläutert er unter Berücksichtigung der trditionellen Kommentare und der Sekundärliteratur alle wichtigen Probleme der Interpretation und Übersetzung. Beigegeben ist eine Bibliogrphie und Erläuterungen zur Methodik. Ein Register rundet den Band ab.

  • Autorenportrait
    • Geboren 1939; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Frankfurt am Main; 1967 Promotion; 1969 Zweite Juristische Staatsprüfung; 1972 Habilitation (Frankfurt am Main); 1975 o. Professor an der Universität zu Köln; Gastaufenthalte in Rom (Deutsches Historisches Institut) und in Berkeley, University of California (Institute of Medieval Canon Law); ab 1988 Professor für Bürgerliches Recht, Europäische Rechtsgeschichte und Kirchenrecht an der Universität Regensburg; 1992-94 Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg; 1994-98 und 2003-05 Prorektor ebenda; seit 2008 Emeritus.
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