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Die besten Bewerbungsmuster Englisch

Mit CD-ROM, Haufe Ratgeber Plus
ISBN/EAN: 9783448087819
Umbreit-Nr.: 210738

Sprache: Deutsch
Umfang: 176 S.
Format in cm: 1.4 x 27 x 19.2
Einband: kartoniertes Buch

Erschienen am 11.03.2008
Auflage: 3/2008
€ 19,80
(inklusive MwSt.)
Nicht lieferbar
  • Zusatztext
    • InhaltsangabeINHALTEINLEITUNG- Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz- Das Anschreiben - eine Herausforderung- Lebenslauf - CV - Résumé- Was wird in einer englischen Bewerbung aus der "Dritten Seite"?- Online-Bewerbung und Versand per E-Mail- Anschreiben und Lebenslauf sind fertig: Was ist nun zu tun?- Der Europäische Lebenslauf: Was ist das eigentlich?- Bewerben innerhalb der EU - das müssen Sie wissenDIE BEWERBUNGSMAPPEN IN ENGLISCH- Bewerbung als Surgery Education Specialist in Großbritannien auf eine Zeitungsanzeige- Lebenslauf eines Informatikers in leitender Position für einen international tätigen Headhunter- Anschreiben und Lebenslauf für eine Bewerbung als Assistant Professor in Dänemark- Online-Bewerbung als Leiterin der Konferenzorganisation in Großbritannien- Anschreiben und ausführlicher Lebenslauf für eine Bewerbung als Customer Service Area Manager- Anschreiben und Lebenslauf für eine Initiativbewerbung als Physiotherapeutin in Singapur- Anschreiben und Lebenslauf für eine Bewerbung als Marketingmanager in Großbritannien- Lebenslauf eines Unternehmensberaters für eine Bewerbung in die USA- Anschreiben und Lebenslauf für eine Bewerbung um ein Praktikum bei einer deutschen Firma in den USA- Anschreiben, Lebenslauf und Bewerbungsformular für die Bewerbung als Senior Programm Officer bei einer internationalen OrganisationANHANG- Tipps zur Grammatik- Tipps zu Wortschatz und Stil- Alle Checklisten auf einen Blick- Übersicht: Die wesentlichen Elemente eines LebenslaufsDIE AUTORIN

  • Autorenportrait
    • Lisa Förster ist ausgebildete Übersetzerin und Dolmetscherin für Englisch und Französisch. In ihrem Übersetzungs- und Sprachtrainingsbüro arbeitet sie mit einem Team aus qualifizierten Übersetzern und Dolmetschern zusammen. Außerdem bietet sie Fachsprachenkurse zu Business English an.
  • Schlagzeile
    • Bewerben im Ausland - der momentane Trend bei der Jobsuche. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, worauf Sie achten müssen und wie Sie in drei Schritten zur professionellen englischsprachigen Bewerbung kommen. Mit vielen Mustern, Formulierungsbeispielen und Tipps.
  • Leseprobe
    • LESEPROBE AUS DEM KAPITEL "BEWERBEN INNERHALB DER EU - DAS MÜSSEN SIE WISSEN" (S. 35-36)BEWERBEN INNERHALB DER EU - DAS MÜSSEN SIE WISSENIm Hinblick auf die Aktualität der nachfolgenden Informationen raten wir dringenddazu, dass Sie sich bei Interesse an einer beruflichen Tätigkeit in einem anderen EU-Mitgliedstaatan die Botschaften oder Konsulate des jeweiligen Landes wenden. Einenguten Überblick und aktuelle Informationen geben auch die Länderseiten verschiedenerJob-Portale im Internet, zum Beispiel Monster, Jobpilot und Stepstonesowie das nachfolgend näher beschriebene EURES-Portal.Grundsätzlich ist eine Bewerbung wenig sinnvoll, wenn man nicht über gute bissehr gute Kenntnisse der jeweiligen Landessprache verfügt. In einigen Ländern isteine Bewerbung ohne diese Kenntnisse kaum erfolgversprechend (etwa in Frankreichoder Portugal). Ausnahmen stellen häufig multinationale Konzerne dar. Am bestenklärt man vor einer Bewerbung mit dem Unternehmen ab, ob es die Bewerbungsunterlagenauch in Englisch akzeptiert.Die Übersicht auf Seite 41f. gibt nur exemplarisch die Gepflogenheiten zum ThemaBewerbung in einigen Ländern der EU wieder. Sie ist weniger auf Vollständigkeitausgerichtet, vielmehr soll sie Anregungen geben, auf welchen Punkten das Augenmerkbei Bewerbungen ins europäische Ausland liegen sollte.DER RECHTLICHE RAHMENWenn Sie im europäischen Ausland arbeiten wollen, ist auch einiges zu den ThemenAufenthaltsgenehmigung, Arbeitserlaubnis, Steuern sowie zu Kranken-, Renten- undArbeitslosenversicherung zu beachten. Viele EU-Mitgliedstaaten unterscheiden nochzwischen den Staatsbürgern der 15 EU-Kernländer und denen aus neuen Mitgliedstaaten,die während der siebenjährigen Übergangsfrist wie Nicht-EU-Bürger behandeltwerden. Hinzu kommt, dass im Rahmen des Europäischen Wirtschaftsraumsähnliche Rechte für Arbeitnehmer aus bzw. in Island, Liechtenstein und Norwegengelten.Grundsätzlich sind Bürger eines Landes der EU berechtigt, in jedem anderen EU-Landals angestellter Arbeitnehmer oder selbstständig Erwerbstätiger zu arbeiten, ohne dasssie eine Arbeitserlaubnis benötigen. Dennoch ist für einen Aufenthalt von mehr alsdrei Monaten eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Dieses Dokument muss regelmäßigverlängert werden, sofern es nicht unbefristet ausgestellt wird. Hierzu solltenstets die aktuellen Merkblätter herangezogen werden.Man kann sich um jede beliebige offene Stelle in jedem beliebigen Land der EuropäischenUnion bewerben. Bestimmte Stellen im öffentlichen Dienst können jedochden Staatsangehörigen des jeweiligen Mitgliedslandes vorbehalten sein, sofern esum die Ausübung der staatlichen Hoheitsgewalt geht, zum Beispiel bei der Polizei,Justiz, Finanzverwaltung und im diplomatischen Dienst.Steuerliche Angelegenheiten sind nicht im EU-Recht geregelt. Da zwischen den einzelnenLändern Doppelbesteuerungsabkommen oder individuelle Regelungen bestehen, müssen unbedingt aktuelle Informationen eingeholt werden. Beim Thema Rentegelten die Regelungen des jeweiligen Gastlandes.Im EU-Ausland hat ein Arbeitnehmer, der seinen Arbeitsplatz verliert, unter dengleichen Bedingungen wie ein Inländer Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung. EinArbeitsuchender kann aber auch für die Dauer von drei Monaten die Übertragungvon Leistungen in das Gastland beantragen, wenn er diese in seinem Herkunftslandbezieht. Vor der Ausreise muss der Antrag entsprechend den Rechtsvorschriften desHerkunftslandes gestellt werden. Um dies tun zu können, muss der Arbeitsuchendevier Wochen lang als Arbeitsloser gemeldet sein und sein zuständiges Arbeitsamtmindestens zwei bis vier Wochen vor seiner Abreise über seine Absicht informieren.Nach Ankunft in dem Ziel-EU-Mitgliedstaat muss sich der Arbeitsuchende innerhalbvon sieben Tagen beim nationalen Arbeitsamt melden.Arbeitnehmer sind grundsätzlich in dem EU-Land gesetzlich krankenversichert, in demsie leben und arbeiten. Sie erhalten alle im dortigen Krankenversicherungssystem vorgesehenenLeistungen, die aber nicht unbedingt dem d
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