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Bildschirmarbeit

Unterweisung nach §12 Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 1 'Grundsätze der Prävention', Version 2.1, CD-ROM, Unterweisungen interaktiv
ISBN/EAN: 9783898693820
Umbreit-Nr.: 4907289

Sprache: Deutsch
Umfang:
Format in cm:
Einband: Jewelcase (für CD/CD-ROM/DVD)

Erschienen am 02.01.2017
Auflage: 1/2017
€ 97,90
(inklusive MwSt.)
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  • Zusatztext
    • Nur wer die Gefährdungen und Risiken in der eigenen beruflichen Tätigkeit kennt, kann auch sicher handeln. Daher ist die Unterweisung einer der Eckpfeiler von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Das Arbeitsschutzgesetz schreibt die Unterweisung vor Beginn einer Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen vor. Das gilt ebenso für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, denn auch bei diesen Tätigkeiten gibt es spezifische Gefährdungen. Die E-Learning-Unterweisung Bildschirmarbeit zeigt die Risiken und Maßnahmen zur Gesundheitsprävention der Beschäftigten auf. Direkt einsetzbar zur jährlichen Unterweisung von bis zu 15 Personen. Lerninhalte der audio-visuellen Unterweisung: Gesundheitserhaltenden Anforderungen an Büromöbel korrekte Einstellung für Stühle, Schreibtische und Bildschirme Ergonomische Anordnung von Arbeitsmitteln Richtige Raumbeleuchtung Verschiedene Bewegungsmöglichkeiten wie Ausgleichsübungen oder dynamisches Sitzen Ihre Vorteile: Comenius Award DGUV Test zertifiziert als geprüftes Blended-Learning-Programm in Kooperation mit der TÜV Nord Bildung gGmbH erfüllt die Anforderungen der DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention minimaler Aufwand bei der Vorbereitung und Durchführung durch Bild, Text und Ton für jeden Lerntyp geeignet In ca. 15 Minuten können die Lektionen am Bildschirm bearbeitet und zeitlich sowie räumlich unabhängig durchgeführt werden. Damit lassen sich erhebliche Kosten für Ihr Unternehmen sparen. Das Lernprogramm schließt mit einem Test, der ungefähr 5 Minuten dauert, zur Lernerfolgskontrolle ab. Wurden alle Fragen korrekt beantwortet, kann ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme ausgedruckt und als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden genutzt werden.

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