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Auszeichnung (Brandenburg)

Ehrenbürger in Brandenburg, Literaturpreis (Brandenburg), Feuerwehr-Ehrenzeichen, Heinrich zu Schoenaich-Carolath, Tourismuspreis des Landes Brandenburg, Wolfgang Liebe, Ehm Welk, Klaus Goebel, Paul Wunderlich, Karl Hagemeister
ISBN/EAN: 9781158903672
Umbreit-Nr.: 3420286

Sprache: Deutsch
Umfang: 47 S.
Format in cm: 0.3 x 24.6 x 18.9
Einband: kartoniertes Buch

Erschienen am 18.11.2011
Auflage: 1/2011
€ 17,07
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  • Zusatztext
    • Quelle: Wikipedia. Seiten: 47. Kapitel: Ehrenbürger in Brandenburg, Literaturpreis (Brandenburg), Feuerwehr-Ehrenzeichen, Heinrich zu Schoenaich-Carolath, Tourismuspreis des Landes Brandenburg, Wolfgang Liebe, Ehm Welk, Klaus Goebel, Paul Wunderlich, Karl Hagemeister, Medaille für Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr, Konrad Wolf, Greta Kuckhoff, Brandenburgische Rettungsmedaille, Fritz Bönisch, Werner Michael Blumenthal, Hans Nadler, Stefan Sarrach, Oderflut-Medaille, Jürgen Graf, Elbeflut-Medaille, Heinz Fülfe, Gotthold Pannwitz, Friedrich Jage, Friedrich August Wilhelm von Brause, Verdienstorden des Landes Brandenburg, Paul Fahlisch, Ulrich von Winterfeldt, Georg Scharnweber, Zeitzeugenpreis, Zukunftspreis Brandenburg, Bernhard Danckelmann, Eberhard Matthes, Feuerwehr-Leistungsabzeichen, Karl von Paschwitz, Erich Schuppan, Karl Friedrich August Witt, Karl Gottlieb Richter, Hermann Dietrich, Heinz Bräuer, Gerhard Goßmann, Brandenburgischer Literaturpreis, Ver.di-Literaturpreis Berlin-Brandenburg, Brandenburgischer Literaturpreis Umwelt, Carl-Blechen-Preis. Auszug: Das Feuerwehr-Ehrenzeichen (Brandenburg) ist eine staatliche Auszeichnung des Bundeslandes Brandenburg, die am 15. Februar 1994 durch den Landtag Brandenburg unter seinem damaligen Ministerpräsidenten Manfred Stolpe gestiftet wurde. Die Auszeichnung dient dabei der Würdigung von Verdiensten auf dem Gebiet des Brandschutzwesens. Das Feuerwehr-Ehrenzeichen wurde in drei Stufen gestiftet, die da sind: Grundsätzlich kann das Feuerwehr-Ehrenzeichen an alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der Berufsfeuerwehren, der Betriebs- und Werkfeuerwehren sowie an Personen außerhalb des Feuerwehrdienstes verliehen werden. Das Ehrenzeichen in Silber wird nur an Feuerwehrangehörige verliehen, die ausgezeichnete Leistungen auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens erbracht haben. Die Leistungen müssen dabei über eine lange Zeit, mindestens über zehn Jahre erbracht worden sein, die weit über den Rahmen der normalen Pflichterfüllung hinausgeht. Das Ehrenzeichen in Gold wird nur an Feuerwehrangehörige verliehen, für besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Feuerwehreinsatz. Dieser Fall liegt insbesondere dann vor, wenn ein Feuerwehrangehöriger eine in Not geratene Person unter schwierigen Bedingungen und unter Einsatz seines Lebens gerettet oder größeren Schaden von ihr abgewendet hat. Das Ehrenzeichen in seiner Sonderstufe wird an Feuerwehrangehörige und andere Personen verliehen, die sich in hervorragender Weise um das Feuerwehrwesen verdient gemacht haben und einen entscheidenden Anteil an der Entwicklung und Festigung des Brandschutzes haben. Das Ehrenzeichen in seiner Sonderstufe kann Feuerwehrangehörigen verliehen werden, die zusätzlich zu den Leistungen für das Ehrenzeichen in Silber über einen weiteren längeren Zeitraum (mindestens 15 Jahre) hinweg ununterbrochen hervorragende Leistungen in den Feuerwehren erbracht haben, die weit über den Rahmen der normalen Pflichterfüllung hinausgehen. Personen, die keine Feuerwehrangehörige sind, können mit dieser Sonderstufe geehr

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