Bibliografie

Detailansicht

Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg

eBook
ISBN/EAN: 9783170304727
Umbreit-Nr.: 4071696

Sprache: Deutsch
Umfang: 362 S., 2.07 MB
Format in cm:
Einband: Keine Angabe

Erschienen am 14.12.2016
Auflage: 4/2016


E-Book
Format: PDF
DRM: Digitales Wasserzeichen
€ 34,99
(inklusive MwSt.)
Sofort Lieferbar
  • Zusatztext
    • Die nunmehr vorliegende 4. Auflage des bewährten Kommentars zum baden-württembergischen Feuerwehrgesetz kommentiert die durch die Änderung des Feuerwehrgesetzes vom 17.12.2015 neu eingeführten Vorschriften zur Sicherung des Personalbestands und Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Feuerwehr sowie die weiteren Neuregelungen zur Anpassung des Gesetzes an die Erfordernisse der Praxis.Bei dieser Gelegenheit wurde das Werk von dem erfahrenen Autorenteam insgesamt wieder auf den aktuellen Stand gebracht und die Rechtsprechung bis Juli 2016 eingearbeitet. Der Kommentar bietet den Feuerwehren sowie ihren Trägern und allen anderen mit dem Feuerwehrwesen befassten Stellen eine praxisnahe Hilfestellung bei allen Fragen rund um das Feuerwehrgesetz.

  • Kurztext
    • Die nunmehr vorliegende 4. Auflage des bewahrten Kommentars zum baden-wurttembergischen Feuerwehrgesetz kommentiert die durch die Anderung des Feuerwehrgesetzes vom 17.12.2015 neu eingefuhrten Vorschriften zur Sicherung des Personalbestands und Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Feuerwehr sowie die weiteren Neuregelungen zur Anpassung des Gesetzes an die Erfordernisse der Praxis. Bei dieser Gelegenheit wurde das Werk von dem erfahrenen Autorenteam insgesamt wieder auf den aktuellen Stand gebracht und die Rechtsprechung bis Juli 2016 eingearbeitet. Der Kommentar bietet den Feuerwehren sowie ihren Trgern und allen anderen mit dem Feuerwehrwesen befassten Stellen eine praxisnahe Hilfestellung bei allen Fragen rund um das Feuerwehrgesetz.

  • Autorenportrait
    • Gerhard Hildinger, Oberamtsrat a.D., vormals im Innenministerium Baden-Württemberg. Dr. Andrea Rosenauer, Ministerialrätin im Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg.
Lädt …