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Um Leben und Tod

Wie weit darf man gehen, um das Leben eines Kindes zu retten? - Der Fall Jakob von Metzler, Protokoll eines Verbrechens
ISBN/EAN: 9783453172166
Umbreit-Nr.: 1921239

Sprache: Deutsch
Umfang: 269 S.
Format in cm: 2.3 x 20.5 x 13.5
Einband: kartoniertes Buch

Erschienen am 12.09.2011
€ 16,99
(inklusive MwSt.)
Nicht lieferbar
  • Zusatztext
    • Ein Ermittler trifft die schwerste Entscheidung seines Lebens Ein Kind ist verschwunden, und der Entführer weigert sich auch nach tagelangen Verhören, den Aufenthaltsort des Jungen zu verraten. Die Ermittler, die um das Leben des Kindes fürchten, drohen ihm schließlich Gewalt an, sollte er nicht endlich das Versteck preisgeben. Sie haben zwischen dem Recht des Opfers auf Leben und dem Recht des Täters auf körperliche Unversehrtheit abgewägt - und entschieden. Doch wie weit darf man gehen, um das Leben eines Kindes zu retten? Noch nie hat es einen Fall wie diesen gegeben: Nach tagelangen Vernehmungen hatte Kriminalhauptkommissar Ortwin Ennigkeit auf Weisung des Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner dem Entführer des elfjährigen Jakob von Metzler die 'Zufügung von Schmerzen' angedroht, falls er nicht endlich das Versteck des Kindes verrate. Zur tatsächlichen Anwendung von Gewalt kam es nicht, die Drohung genügte. Doch die Hoffnung, den Wettlauf gegen die Zeit zu gewinnen und Jakobs Leben zu retten, erfüllte sich nicht: Magnus Gäfgen hatte den Jungen bereits unmittelbar nach der Entführung getötet. In der Folge entbrannte eine beispiellose rechtspolitische Diskussion über 'Folter': In wahren Leserbrieffluten wurden die Ermittler als Helden gefeiert, während sie sich vor Gericht wegen Verletzung der Menschenwürde verantworten mussten. Zum ersten Mal erzählt der Ermittler Ortwin Ennigkeit von der schwersten Entscheidung seines Lebens: Was wiegt schwerer? Die Menschenwürde des Tatverdächtigen oder die Menschenwürde des entführten Kindes?

  • Autorenportrait
    • Ortwin Ennigkeit, Jahrgang 1953, ist seit 37 Jahren im Polizeidienst tätig, 10 davon als stellvertretender Kommissariatsleiter im K 12 (zuständig für Raub, Erpressung, Geiselnahme und Entführung) in Frankfurt. Nach seiner Verurteilung wegen Nötigung im Zusammenhang mit der Entführung des Bankiersohnes Jakob von Metzler wurde er mit anderen Aufgaben betraut: 2007 wurde er Leiter eines Kommissariates zur Bekämpfung der Eigentumskriminalität. 2010 wurde er mit dem Aufbau eines Kommissariates "Operative Kräfte" beauftragt. Ortwin Ennigkeit wohnt in der Nähe von Gießen und hat vier Töchter. Barbara Höhn, 1962 in München geboren, lebt seit 1988 in Rom und gründete dort die Künstlergruppe "Molo 15", mit der sie zahlreiche Ausstellungen im In- und Ausland organisiert. Sie ist als Designerin für eine Papierfabrik und als Bühnenbildnerin tätig, zudem seit 2008 als freie Mitarbeiterin des ORF in Rom. Barbara Höhn hat zwei Kinder und lebt in Anguillara.
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