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Das Verhältnis zwischen dem ständigen Internationalen Strafgerichtshof und dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen

Art.13 lit.b IStGH-Statut und der Darfur-Konflikt vor dem Gerichtshof - Schriften zum Völkerrecht 192, Schriften zum Völkerrecht 192
ISBN/EAN: 9783428132256
Umbreit-Nr.: 1318509

Sprache: Deutsch
Umfang: 410 S., 1 Foto, 1 Tab.
Format in cm:
Einband: kartoniertes Buch

Erschienen am 18.08.2010
Auflage: 1/2010
€ 99,90
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  • Zusatztext
    • Die Überweisung des Darfur-Konflikts an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen wirft Fragen sowohl nach den Voraussetzungen einer solchen Überweisung als auch nach deren Rechtsfolgen auf. Im Hinblick auf die bevorstehenden Urteile des IStGH stellt sich die Frage, ob eine solche Überweisung gerichtlich überprüfbar ist. Mit diesem Thema sind eine Reihe grundsätzlicher Rechtsfragen verbunden, die insbesondere das Verhältnis zwischen Sicherheitsrat und Strafgerichtshof sowie die Stellung von Nichtvertragsparteien des IStGH-Statuts betreffen. Robert Frau legt eine umfassende Analyse vor, die alle mit einer Überweisung nach Art. 13 lit. b) IStGH-Statut zusammenhängenden Rechtsfragen berücksichtigt. Die Voraussetzungen, die das Recht der Vereinten Nationen und das Recht des IStGH an eine Überweisung stellen, werden ausführlich hergeleitet. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Definition einer »Situation«, ein bislang vernachlässigter Begriff, der die Reichweite der gerichtlichen Zuständigkeit bestimmt. Im zweiten Hauptteil widmet sich der Verfasser der Systematisierung der Rechtsfolgen einer solchen Überweisung, bevor in Anlehnung an die Tadic'-Rechtsprechung des Jugoslawientribunals eine Kompetenz des IStGH zur Überprüfung seiner eigenen Gerichtsbarkeit bejaht wird. Den Abschluss bilden ein historischer Abriss des Darfur-Konflikts, dessen Behandlung durch den IStGH und eine umfassende Rechtmäßigkeitsprüfung der Überweisungsresolution.

  • Autorenportrait
    • Dr. Robert Frau, Jahrgang 1979, hat an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) Rechtswissenschaften studiert und dort 2009 promoviert. Von 2008 bis 2010 war er Referendar am Kammergericht und hat während seiner Wahlstation bei der Ständigen Vertretung Deutschlands bei den Vereinten Nationen in New York gearbeitet. Seit 2007 ist er Mitarbeiter am Lehrstuhl für öffentliches Recht, insb. Völkerrecht, Europarecht und ausländisches Verfassungsrecht der Viadrina und habilitiert sich im öffentlichen Recht.
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