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Die donatio mortis causa im klassischen römischen Recht.

Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen, Neue Folge 62, Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. N. F 62
ISBN/EAN: 9783428135011
Umbreit-Nr.: 1696288

Sprache: Deutsch
Umfang: 281 S.
Format in cm:
Einband: kartoniertes Buch

Erschienen am 08.04.2011
Auflage: 1/2011
€ 79,90
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  • Zusatztext
    • Die römische Schenkung auf den Todesfall ist ebenso ein Thema des Obligationenrechts wie des Erbrechts. Als Rechtsgeschäft unter Lebenden wirft sie Fragen nach der Art der Bedingung, dem Zeitpunkt des Vollzuges oder der Rückforderung des Geleisteten auf. Die erbrechtlichen Bezüge zeigen sich etwa bei der Anwendung der erbrechtsbeschränkenden Gesetzgebung der frühen Kaiserzeit oder bei der Berührung mit Fideikommißrecht. Neben der einfachen Sachschenkung begegnet die Schenkung in Form eines förmlichen Schuldversprechens (Stipulation), eines Schulderlasses (acceptilatio) oder sogar in der Freilassung eines Sklaven. Ursprünglich war die Schenkung durch eine konkrete Gefahr des Schenkers - etwa eine akute Krankheit oder eine gefährliche Reise - veranlaßt. Ebenso finden sich aber Schenkungen ohne konkrete Gefahr, etwa Konstellationen vorweggenommener Erbfolge. Ein eigenständiger Anwendungsbereich kommt der Ehegattenschenkung von Todes wegen zu. Die aufschiebende Bedingung der causa ermöglicht eine Umgehung des Schenkungsverbotes. Ebenso kann eine Frau mit Hilfe der donatio mortis causa das Verbot des Testierens über die eigene Mitgift umgehen. Die verschiedensten Stellen belegen die zentrale Bedeutung des Reurechts, dessen Klassizität die interpolationistische Literatur sehr zu Unrecht bestritten hat. Die Rehabilitation der früheren communis opinio bildet einen Schwerpunkt der Arbeit. Ausführliche Exegesen einzelner Texte stellen verschiedene Problemkreise des Rechtsinstituts exemplarisch dar. Dabei wird älteres Schrifttum zurückgehend bis ins Mittelalter möglichst weitgehend einbezogen.

  • Kurztext
    • Die donatio mortis causa des klassischen römischen Rechts - eine Schenkung unter der Voraussetzung, daß der Beschenkte den Schenker überlebt - ist ebenso ein Thema des Obligationenrechts wie des Erbrechts. Als Rechtsgeschäft unter Lebenden wirft sie Fragen nach der Art der Bedingung, dem Zeitpunkt des Vollzuges oder der Rückforderung des Geleisteten auf. Die erbrechtlichen Bezüge zeigen sich etwa bei der Anwendung der erbrechtsbeschränkenden Gesetzgebung der frühen Kaiserzeit oder bei der Berührung mit Fideikommißrecht. Die vorliegende Arbeit untersucht solche Problemkreise exemplarisch durch vertiefte Exegese einzelner Stellen, die unter anderem Konstellationen vorweggenommener Erbfolge, Ehegattenschenkungen oder Verfügungen über die Mitgift betreffen. Viele dieser Stellen belegen, daß bereits das klassische Recht ein Reurecht des Schenkers kannte.

  • Autorenportrait
    • 2000-2006 Studium der Rechtswissenschaft in Trier und Budapest als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes. 2006 Erstes juristisches Staatsexamen (Rheinland-Pfalz). 2006-2009 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäisches Privatrecht der Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Prof. Dr. Thomas Finkenauer, M. A.). 2009-2011 Referendariat in Hamburg und Wien. 2010 Promotion an der Juristischen Fakultät der Eberhard-Karls-Universität Tübingen.
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