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Transnationale Verrechtlichung

Nationale Demokratien im Kontext globaler Politik
ISBN/EAN: 9783593383705
Umbreit-Nr.: 1322830

Sprache: Deutsch
Umfang: 300 S.
Format in cm: 1.7 x 21.3 x 14
Einband: Paperback

Erschienen am 13.05.2008
Auflage: 1/2008
€ 38,00
(inklusive MwSt.)
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  • Zusatztext
    • Nie zuvor gab es im internationalen Recht so viele Konventionen und juristische Kontrollinstanzen. Gleichzeitig verlieren diese an politischer Bedeutung. Der Band beleuchtet die Prozesse globaler Verrechtlichung, die damit einhergehenden Probleme sowie mögliche normative Antworten darauf. Daneben zeigt er die Ambivalenzen, aber auch die Möglichkeiten transnationaler Demokratie auf.

  • Kurztext
    • Nie zuvor gab es im internationalen Recht so viele Konventionen und juristische Kontrollinstanzen. Gleichzeitig verlieren diese an politischer Bedeutung. Der Band beleuchtet die Prozesse globaler Verrechtlichung, die damit einhergehenden Probleme sowie mögliche normative Antworten darauf. Daneben zeigt er die Ambivalenzen, aber auch die Möglichkeiten transnationaler Demokratie auf.

  • Autorenportrait
    • Regina Kreide, Dr. phil., ist wissenschaftliche Assistentin am Fachbereich Gesellschaftswissenschaften der Universität Frankfurt. Andreas Niederberger ist Gastdozent an der Northwestern University in Evanston/ USA.
  • Leseprobe
    • Während der letzten zehn Jahre habe ich in mehreren Arbeiten die Ausdifferenzierung von Staatsbürgerrechten, die Herausbildung eines internationalen Menschenrechtsregimes und die Verbreitung kosmopolitischer Normen dargelegt (Benhabib 2001, 2002, 2004). Nationale Staatsbürgerschaft ist ein rechtlicher und sozialer Status, der wie immer auch geschichtlich formierte, kollektive Identitäten mit dem Rechtsanspruch auf Sozialleistungen und ökonomische Vorteile sowie Privilegien politischer Mitgliedschaft verbindet. In der heutigen Welt werden die Bürger- und sozialen Rechte von Migranten, Ausländern und eingebürgerten Ausländern (denizens) zunehmend durch Menschenrechtsabkommen geschützt. Die Entwicklung der Europäischen Union ging mit der Gründung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie der Verabschiedung der Charta der Grundrechte einher. Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der auch Staaten beigetreten sind, die nicht der Europäischen Union angehören, ermöglicht den Bürgern aller Vertragsstaaten die Anhörung von Beschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGHMR). Vergleichbare Entwicklungen sind auf dem amerikanischen Kontinent bei der Umsetzung des Interamerikanischen Menschenrechtssystems und der Errichtung des Interamerikanischen Gerichtshofes für Menschenrechte beobachtbar. Afrikanische Staaten, die der Organisation für Afrikanische Einheit angehören, nahmen 1981 die Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker an, die bis zum jetzigen Zeitpunkt von allen 53 Mitgliedsstaaten ratifiziert wurde (unter: www.africa-union.org; Henkin et al. 2003: 147 ff.) Trotz dieser Entwicklungen bleibt die Verbindung von nationaler Staatsbürgerschaft und den Privilegien demokratischer Partizipation, wie etwa das Wahlrecht, das nur für Staatsangehörige gilt, weitestgehend bestehen. Jedoch sind selbst auf diesem Gebiet in verschiedenen Mitgliedsländern der EU erste Veränderungen wahrnehmbar: In Dänemark, Schweden, Finnland und den Niederlanden können Drittstaatenangehörige an lokalen und regionalen Wahlen teilnehmen und in Irland werden diese Rechte immerhin auf lokaler Ebene gewährt. Und in Großbritannien sind Angehörige der Commonwealth-Staaten zur Teilnahme an nationalen Wahlen berechtigt. Derartige Entwicklungen sind nicht nur auf Europa begrenzt. Mexiko und zentralamerikanische Staaten wie El Salvador und Guatemala gewähren zunehmend auch den im Ausland geborenen Nachkommen von Auswanderern die Möglichkeit, das aktive Wahlrecht im Herkunftsland ihrer Eltern beizubehalten und sogar selbst für ein Amt zu kandidieren. Und auch die Praxis, die doppelte Staatsbürgerschaft anzuerkennen, findet immer mehr Verbreitung. In Südasien setzt sich derweil die Institution der "flexiblen Staatsbürgerschaft" durch, durch die insbesondere Wirtschaftseliten in den Genuss von drei oder mehr Pässen kommen, die es ihnen erlauben, zwischen ebenso vielen Volkswirtschaften zu pendeln (Ong 2005).
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