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Transnationale Mitbestimmung?

Zur Praxis Europäischer Betriebsräte in der Automobilindustrie, Arbeit, Interessen, Partizipation 8, Arbeit - Interessen - Partizipation 8
Hauser-Ditz, Axel/Hertwig, Markus/Pries, Ludger u a
ISBN/EAN: 9783593391526
Umbreit-Nr.: 1567370

Sprache: Deutsch
Umfang: 428 S.
Format in cm: 2.3 x 21.2 x 14
Einband: Paperback

Erschienen am 08.11.2010
Auflage: 1/2010
€ 46,00
(inklusive MwSt.)
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  • Zusatztext
    • Welche Rolle können Arbeitnehmervertretungen bei der Restrukturierung internationaler Konzerne spielen? Am Beispiel von Automobilherstellern wie VW, GM oder Toyota beleuchtet der Band die Arbeit und die Struktur Europäischer Betriebsräte und verdeutlicht die Spannbreite ihrer Gestaltungsmöglichkeiten.

  • Kurztext
    • Welche Rolle können Arbeitnehmervertretungen bei der Restrukturierung internationaler Konzerne spielen? Am Beispiel von Automobilherstellern wie VW, GM oder Toyota beleuchtet der Band die Arbeit und die Struktur Europäischer Betriebsräte und verdeutlicht die Spannbreite ihrer Gestaltungsmöglichkeiten.

  • Autorenportrait
    • Ludger Pries ist Professor für Soziologie an der Universität Bochum, Axel Hauser-Ditz und Markus Hertwig sind dort wissenschaftliche Mitarbeiter, Luitpold Rampeltshammer arbeitet an der Universität des Saarlandes.
  • Leseprobe
    • 1 Einleitung Seit den 1990er Jahren hat sich eine reichhaltige sozialwissenschaftliche Forschung zum Prozess der europäischen Einigung entwickelt. Vor allem aus politikwissenschaftlicher und soziologischer Perspektive wurden viele Studien zur Europäisierung durchgeführt, die diese als multidimensionalen und Mehrebenen-Prozess Grenzen überschreitender Vergesellschaftung betrachten. Ein wichtiger Bestandteil dieses Europäisierungsprozesses ist die Einrichtung der Europäischen Betriebsräte (EBRs). Mit der Verabschiedung der EBR-Richtlinie durch den EU-Ministerrat im Jahre 1994 sollte gezielt die soziale und politische Dimension der europäischen Einigung unterstrichen werden. Nach drei Dekaden mehr oder minder zäher Aushandlungen und variierender Modellentwürfe wurde so eine neue institutionelle Ordnung der Partizipation und Interessenregulierung in Unternehmen geschaffen, die mindestens Tausend Beschäftigte in mindestens zwei EU-Mitgliedsländern bei mindestens 150 Beschäftigten in jedem Land aufweisen. Diese neue Institution der EBRs entwickelte und festigte sich in einem komplexen Prozess der Verabschiedung supranationaler (EU-)Richtlinien, des Erlassens nationaler (Ausführungs-)Gesetze und einer dazu voraus-, parallel- und nachlaufenden Praxis grenzüberschreitender Interessenregulierung (Keller 2001; Lecher u.a. 2001; Pries 2010; Pardi 2006). Im Jahre 2010 existierten etwa 950 EBRs in europaweit tätigen Unternehmen. Das sind mehr als ein Drittel aller Unternehmen, in denen die formalen Voraussetzungen für die Gründung eines EBRs vorliegen (vgl. im Einzelnen Kapitel 2.1 weiter unten). In den Unternehmen mit EBR sind immerhin etwa 17 Millionen Menschen beschäftigt. Angesichts zunehmender grenzüberschreitender Aktivitäten von Unternehmen können EBRs ein wichtiges Instrument sein, um die rein ökonomische durch eine sozialpolitische Europäisierung von Interessenvertretung und Verhandlungsstrukturen zu ergänzen. Welche Rolle aber spielen EBRs tatsächlich im Europäisierungs- und Internationalisierungsprozess der Unternehmen allgemein und hinsichtlich der Regulierung konzernweiter Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen? Haben sie tatsächlich wichtige Informations- und Konsultationsfunktionen in der Interessenregulierung zwischen Management und Arbeitnehmern? Oder dienen sie eher als Clearingstelle zwischen den Arbeitnehmervertretungen der verschiedenen Länder und Standorte? Sind EBRs aus der Sicht des Managements eher lästige bürokratische und im Zweifelsfalle kostspielige Zusatzeinrichtungen oder wichtige Kommunikationsinstrumente und eventuell sogar ernste Verhandlungspartner? Halten die gewerkschaftlichen Akteure die EBRs für hilfreiche Organe in der Europäisierung von Interessenvertretung oder stehen sie diesen eher skeptisch bis misstrauisch gegenüber, weil sie sich zu (betriebssyndikalistischen) Konkurrenzeinrichtungen der Interessenregulierung entwickeln könnten oder bestenfalls ein Treffpunkt divergierender Standortinteressen sind? Sind sie nur formale Aushängeschilder, deren Arbeit oder gar Existenz von den Beschäftigten der Unternehmen gar nicht wahrgenommen wird? Die (sozialwissenschaftliche) Forschung über EBRs hat seit der Mitte der 1990er Jahre eine Vielzahl wertvoller Befunde zu den Entstehungsbedingungen, zu den formalen Rechtsgrundlagen sowie zur Praxis und zur Interessenregulierungswirksamkeit von EBRs vorgelegt. Auf einige der oben gestellten Fragen lassen sich demnach zumindest partielle Antworten geben (vgl. Kapitel 2). Während es an empirisch gehaltvollen Untersuchungen in zahlreichen Branchen und Ländern nicht mangelt, wurde indes immer wieder selbstkritisch ein konzeptionelles Defizit konstatiert (s. Müller/Hoffmann 2002: 108, 111). Dieses konzeptionelle Defizit hat in Bezug auf den in Frage stehenden Forschungsgegenstand eine externe und eine interne Seite. Die externen Aspekte dieses >konzeptionellen Defizits< beziehen sich auf die Tatsache, dass zwischen der EBR-Forschung und der sonstigen sozialwisse
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