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Gewerblicher Rechtsschutz im Spannungsfeld zu den Grundfreiheiten des EGV: Ein Beitrag zum Einfluss des Markenrechts auf den freien Warenverkehr

eBook
ISBN/EAN: 9783638304726
Umbreit-Nr.: 4698151

Sprache: Deutsch
Umfang: 82 S., 0.32 MB
Format in cm:
Einband: Keine Angabe

Erschienen am 04.09.2004
Auflage: 1/2004


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  • Zusatztext
    • Masterarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: sehr gut, Fachhochschule Vorarlberg GmbH , Veranstaltung: LL.M.-Lehrgang Europarecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Nationale gewerbliche Schutz- und Immaterialgüterrechte beziehen sich auf rechtliche Instrumente,die gewerbliche und kommerzielle Rechtspositionen schützen sollen.1In dieser Funktion stehen sie wesensmäßig in Spannung zu zwei zentralen Materien, die eineRegelung im europäischen Gemeinschaftsrecht finden.Zum einen ist dies die Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit gem Art 28 und 29 EGVund Art 49 EGV, zum anderen die Freiheit des unternehmerischen Wettbewerbs, insofernimmaterialgüterrechtliche Lizenzverträge wettbewerbsrechtliche Beschränkungen enthalten.Dies betrifft insbesondere Art 81 EGV und Art 82 EGV.Im Bereich der Warenverkehrsfreiheit bestimmt Art 30 EGV unter anderem, dass die Bestimmungender Art 28 und 29 EGV nationalen Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrverbotenbzw entsprechenden Beschränkungen nicht entgegenstehen, die aus Gründen des gewerblichenund kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind. Diese Verbote oder Beschränkungendürfen allerdings weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierteBeschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen.Nach der Rechtsprechung des EuGH fallen unter das gewerbliche und kommerzielle Eigentumdas Patentrecht2, das Markenrecht (Warenzeichenrecht)3, das Urheberrecht4, das Geschmacks-und Gebrauchsmusterrecht sowie die Ursprungsbezeichnung5 und geographischeHerkunftsangabe.6 Ausprägung und Wirkung der Rechte steht weiterhin in der Kompetenz derMitgliedstaaten.7Durch die Ausübung genannter Rechte besteht die Gefahr weitgehender Beschränkungen desfreien Warenverkehrs. Denn im Gegensatz zur Begründung der Rechte ist ihre Ausübungnicht auf rein innerstaatliche Sachverhalte beschränkt.8 Das Patent-, Marken- und Urheberrechtsind durch das Territorialitätsprinzip gekennzeichnet und können daher eine Abschottungder nationalen Märkte nach sich ziehen. [...]1 Epiney, in Callies-Ruffert, Rz 33 zu Art 30.2 Vgl zB EuGH, Rs 35/87, Slg 1988, 3585 (Thetford/Fiamma).3 Vgl zB EuGH, Rs 102/77, Slg 1978, 1139 (Hoffmann-La-Roche/Centrafarm).4 Vgl zB EuGH, Rs 402/85, Slg 1987, 1747 (Basset/Société des auteurs).5 Vgl zB EuGH, Rs C-47/90, Slg 1992, I-3669 (Delhaize/Promalvin).6 Vgl zB EuGH, Rs C-3/91, Slg 1992, I-5529 (Exportur/LOR).7 Vgl zB EuGH, Rs C-317/91, Slg 1993, I-6227 (Renault/Audi).108 Epiney in Callies/Ruffert, Rz 34 zu Art 30.

  • Kurztext
    • Masterarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: sehr gut, Fachhochschule Vorarlberg GmbH , Veranstaltung: LL.M.-Lehrgang Europarecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Nationale gewerbliche Schutz- und Immaterialgüterrechte beziehen sich auf rechtliche Instrumente,die gewerbliche und ...

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