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Res sacrae in den neuen Bundesländern

eBook - Rechtsfragen zum Wiederaufbau der Universitätskirche in Leipzig
ISBN/EAN: 9783830525110
Umbreit-Nr.: 724439

Sprache: Deutsch
Umfang: 69 S., 0.36 MB
Format in cm:
Einband: Keine Angabe

Erschienen am 01.01.2010
Auflage: 1/2010


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Format: PDF
DRM: Digitales Wasserzeichen
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  • Zusatztext
    • 'Res sacra' ist die juristische Chiffre für Objekte, die kraft einer religionsrechtlichen Widmung dem Kult von öffentlich-rechtlich korporierten Kirchen und Religionsgesellschaften dienen. Als 'öffentliche Sachen' haben sie einen besonderen staatskirchenrechtlichen Status und genießen verfassungsrechtlichen Schutz. Gibt es res sacrae auch in den neuen Bundesländern? Blieb der öffentlich-rechtliche Status historischer res sacrae in der sowjetischen Besatzungszone und in der DDR erhalten? Welche Rechtsstellung hatten die Kirchen in der ehemaligen DDR? Wie ist das durch Landesverfassungsrecht und Kirchenverträge geprägte Staatskirchenrecht in den neuen Bundesländern heute ausgestaltet? °°Die aktuelle öffentliche Diskussion um die Neuerrichtung der Leipziger Universitätskirche ist für Helmut Goerlich und Torsten Schmidt Anlass für die Untersuchung dieser Rechtsfragen. Die Autoren zeigen erstmals und umfassend nicht nur den bestehenden einfachgesetzlichen und verfassungsrechtlichen Regelungsrahmen auf, sondern auch die rechtlichen Konsequenzen des Wiederaufbaus und der künftigen Nutzung der 'Paulinerkirche'. °°Das Institut für Verwaltung und Verwaltungsrecht in den neuen Bundesländern e. V. widmet sich aktuellen Fragen der Verwaltungspraxis und des Verwaltungsrechts in den neuen Ländern. Durch eine stark säkularisierte Prägung des Gemeinwesens und durch das Fehlen praktischer Erfahrungen staatlicher und kirchlicher Verwaltungen im Umgang mit dem Religions- und Staatskirchenrecht gibt es in den neuen Bundesländern oft Schwierigkeiten beim Verständnis und der Anwendung dieses scheinbar entlegenen Rechtsgebiets. Das Institut für Verwaltung und Verwaltungsrecht in den neuen Bundesländern e. V. hat die Veröffentlichung der Untersuchung durch Aufnahme in die eigene Schriftenreihe auch deshalb unterstützt, weil es der Schrift um den heute angemessenen Respekt vor dem geltenden Recht auch in Religionsangelegenheiten geht und die Rechtslage

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